Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht (Berlin)

Steht mir in meinem Fall ein Pflichtverteidiger zu?

Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal über das Internet beantworten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihnen in Ihrem konkreten Fall ein Pflichtverteidiger zusteht, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht anrufen und diesem den Sachverhalt schildern. Der Anwalt wird Ihnen in den allermeisten Fällen sagen können, ob in Ihrem Fall eine Beiordnung in Frage kommt oder nicht. In manchen Fällen kann es allerdings erforderlich sein, dass er Akteneinsicht nehmen muss, um die Frage zu klären.

Wenn Sie in Berlin oder Umgebung leben, können Sie Rechtsanwalt Albrecht Popken unter der Rufnummer

030 / 330 999 99-0

anrufen.

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