Kann ich im Strafverfahren Prozesskostenhilfe beantragen?
Nein. Prozesskostenhilfe (PKH) gibt es im Strafverfahren bzw. im Strafrecht nicht. Wenn kein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, müssen Sie für die Kosten Ihres Strafverteidigers grundsätzlich selbst aufkommen, es sei denn, dem Staat werden am Ende des Verfahrens die Kosten auferlegt, z.B. weil Sie freigsprochen werden. Sie können also keine Prozesskostenhilfe beantragen, weil Sie angeklagt sind oder weil Sie Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens sind.