Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht (Berlin)

Ich kann mir keinen Anwalt leisten, wird mir ein Pflichtverteidiger beigeordnet?

Nein. Viele Menschen glauben, die Pflichtverteidigung sei so etwas wie die Prozesskostenhilfe im Strafrecht, so dass jeder, der sich keinen Wahlverteidiger leisten kann, einen Pflichtverteidiger bekommt. Die Einkommensverhältnisse haben aber mit dem Anspruch auf einen Pflichtverteidiger nichts zu tun. Auch wenn Sie von Hartz IV leben, bedeutet das nicht, dass Ihnen deshalb ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird.

Das Gesetz (§ 140 Strafprozessordnung) knüpft an andere Voraussetzungen. Sinn der Pflichtverteidigung ist es, im Strafprozess die Waffengleichheit herzustellen. Wenn alle Beteiligten Juristen sind, soll der Angeklagte als einziger Nichtjurist nicht alleine dastehen. Das ist nach dem Gesetz aber nicht in allen Fällen erforderlich. In erster Linie wird ein Pflichtverteidiger bei den "schwereren" Straftaten beigeordnet oder wenn der Beschuldigte nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. Genaueres dazu unter Informationen zur Pflichtverteidigung.

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