Sie suchen einen Pflichtverteidiger in Berlin?
Sie suchen einen Pflichtverteidiger? Sie brauchen einen Rechtsanwalt im Strafrecht, wissen aber nicht, ob Sie sich einen Strafverteidiger leisten können? Sie wissen nicht, ob Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben? Ein Angehöriger oder Freund von Ihnen ist festgenommen worden oder in Untersuchungshaft, Sie suchen deshalb einen Pflichtverteidiger? Ihnen wurde eine Anklageschrift zugestellt mit der Aufforderung, einen "Rechtsanwalt Ihres Vertrauens"zu benennen?
Ich möchte Sie hier auf der Internetseite "Pflichtverteidiger Berlin" über die rechtlichen Grundlagen der Pflichtverteidigung informieren und über die Frage, wann Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben. Ferner finden Sie Informationen über die Kosten eines Pflichtverteidigers und wie man bei Gericht einen Pflichtverteidiger beantragt.
Das Internet kann keinen Rechtsanwalt ersetzen. Mein Rat: Sprechen Sie mit einem Anwalt. Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben, rufen Sie mich an:
030 / 330 999 99 0
Ich übernehme Pflichtverteidigungen in Berlin und Brandenburg, gegebenenfalls auch an anderen Orten. Ich bin als Rechtsanwalt auschließlich im Strafrecht tätig, weil ich der Rechtsanwaltskammer meine besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen habe, darf ich mich als "Fachanwalt für Strafrecht" bezeichnen. Mehr Informationen über mich und meine Kanzlei in Berlin finden Sie unter der Rubrik Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.
Sie haben vom Gericht eine Aufforderung bekommen, einen Rechtsanwalt zu benennen?
Sie haben vom Gericht ein Schreiben bekommen, mit dem Sie aufgefordert werden, binnen einer Frist einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu benennen? Sie kennen keinen Anwalt? Ihnen ist nicht klar, was "notwendige Verteidigung" bedeutet?
Auch wenn in dem Schreiben steht, dass Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellt wird, wenn Sie nichts unternehmen, so gibt es gute Gründe, doch auf das Schreiben zu reagieren. Lesen Sie dazu einige Ratschläge unter Aufforderung zur Benennung eines Pflichtverteidigers.
Die Kosten eines Pflichtverteidigers
Viele glauben, die Pflichtverteidigung sei so etwas wie die Prozesskostenhilfe im Strafrecht, diene also dazu, dem Angeklagten, der sich keinen Rechtsanwalt leisten kann, einen Strafverteidiger zur Seite zu stellen. Das ist nicht richtig. Ob ein Pflichtverteidiger bestellt wird oder nicht, hat mit dem Einkommen oder den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten nichts zu tun (dazu mehr unter Allgemeines zur Pflichtverteidigung). Auch ist die Pflichtverteidigung keine Verteidigung auf Kosten des Staates. Die Kosten werden dem Angeklagten auferlegt, wenn er verurteilt wird. Nur wenn er freigesprochen wird, trägt der Staat die Kosten. Lesen Sie dazu mehr unter Kosten der Pflichtverteidigung. Besonderheiten hinsichtlich der Kosten gelten im Strafverfahren gegen Jugendliche. Lesen Sie dazu mehr unter Pflichtverteidiger für Jugendliche.
Pflichtverteidiger in Berlin und andernorts
Ich bin als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Als Strafverteidiger bin ich in Berlin und im gesamten Bundesgebiet tätig. Als Pflichtverteidiger übernehme ich Mandate in Berlin und in der Regel auch im Land Brandenburg (insbesondere in Potsdam, Frankfurt (Oder), Brandenburg, Eberswalde).
Im Einzelfall ist auch eine Übernahme des Mandats als Pflichtverteidiger außerhalb von Berlin/Brandenburg möglich - dies ist eine Rechtsfrage, da Gerichte auswärtige Anwälte aus Kostengründen nicht in jedem Fall als Pflichtverteidiger beiordnen. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail, ein Fax oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit mir auf - ich werde Ihnen gerne weiterhelfen.
Albrecht Popken LL.M.Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Berlin